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Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeipräsidium Ludwigsburg: Mordfall Nadine E. in Ludwigsburg: Hinweise jetzt auch über anonymes Hinweisgeber-System möglich

Favoritepark - 25.02.2016

Im Ermittlungsverfahren zu der am 20. Oktober
2015 in einem Gebüsch nahe der S-Bahn-Haltestelle Favoritepark tot
aufgefundenen Nadine E. hat die Ermittlungsgruppe "Allee" möglichen
Hinweisgebern mit der Aufnahme des Falles im anonymen
Hinweisgeber-System eine weitere Möglichkeit eröffnet, im Schutz der
Anonymität mit der Polizei Kontakt aufzunehmen.

Hinweise können ab sofort über die Internet-Adresse

https://www.bkms-system.net/bw-eg-allee

abgegeben werden.

Informationen zum anonymen Hinweisgeber-System finden Sie zudem
auf der Internet-Seite der Polizei Baden-Württemberg
www.polizei-bw.de sowie auf den Seiten der regionalen
Polizeipräsidien.

Nach wie vor geht die Sonderkommission "Allee" dem Hinweis eines
Zeugen nach, der eine der Beschreibung des Opfers entsprechende Frau
über einen längeren Zeitraum an mehreren Wochentagen auf Feldwegen im
Bereich des nahe der Autobahn A 81 gelegenen Häckselplatzes in
Möglingen gesehen hatte.

Dem regelmäßigen Jogger war die Frau bereits Anfang 2014 und von
dort an bis etwa September 2015 immer wieder im Zeitraum zwischen
17:00 und 20:00 Uhr im dortigen Bereich aufgefallen. Dabei bemerkte
er auch einen etwa 40 bis 50 Jahre alten Mann, der für die
Kriminalpolizei möglicherweise ein wichtiger Zeuge sein könnte. Der
etwa 180 bis 185 cm große Mann mit gepflegter Erscheinung war
dunkelhaarig, trug stets einen dunklen Anzug und eine Brille. Er
benutzte vermutlich einen dunklen VW Passat CC, an dem am
Fahrzeugheck neben dem Kennzeichen mit einem bunt gestreiften
Elefanten das Signet eines Herstellers für Bautenanstrichmittel
angebracht war. Der Mann hat sie bislang nicht gemeldet.

Zur Erlangung von sachdienlichen Hinweisen, die zur Aufklärung der
Tat oder zur Ermittlung und Ergreifung des Täters oder der Täter
führen, wurde eine Belohnung von 2.000,- Euro (in Worten: zweitausend
Euro) ausgesetzt. Die von der Staatsanwaltschaft Stuttgart
ausgesetzte Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht
für Amtsträger bestimmt zu deren Berufspflichten die Verfolgung
strafbarer Handlungen gehört. Über die Zuerkennung bzw. Verteilung
der Belohnungen bei mehreren Hinweisgebern wird unter Ausschluss des
Rechtsweges nach rechtskräftiger Erledigung der Strafsache
entschieden.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-9
E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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